12.09.2025 10.55Online seit heute, 10.55 UhrDie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte pochen bei der geplanten Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft auf Mitsprache und warnen vor einer „Alibi-Reform“.Eine echte Reform bedürfe einer echten Debatte über alle Auswirkungen, nicht nur den Austausch des Weisungsrates durch eine neue Behörde ohne sonstige Änderungen, so der Präsident des Rechtsanwaltskammertags, Armenak Utudjian, heute bei der Eröffnung des Anwaltstags in Innsbruck.Gleichzeitig vermisste er eine Einbeziehung der Anwälte in die Erarbeitung des Gesetzesvorschlags. In einem Positionspapier treten die Anwälte für die Führung durch eine einzelne Führungsperson und nicht für eine kollegiale Führung ein, wie von der Regierung geplant ist.Gewählt werden sollen Bundesstaatsanwalt sowie Stellvertreter durch Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Die Auswahl soll mit parlamentarischem Hearing durch ein Komitee des Nationalrats erfolgen, das durch die Präsidenten der Höchstgerichte bzw. der Anwälte und der Notare sowie der Generalprokurator ergänzt wird.Eine wie im Regierungsvorschlag vorgesehene Nominierung durch eine Expertenkommission lehnen die Anwälte ab. Als Voraussetzung für die Ausübung der Funktion schwebt den Anwälten eine zehnjährige Tätigkeit etwa als Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Universitätsprofessor vor – inklusive Unvereinbarkeit mit politischen Funktionen und Cooling-off-Phase.Eine Kontrolle der laufenden Tätigkeit der Behörde durch den Nationalrat wird abgelehnt, erst rechtskräftig abgeschlossene Verfahren dürften Gegenstand von Anfragen sein.