Autoimporteure: Weiterhin kein Pick-up NoVA-befreit

Wait 5 sec.

15.09.2025 17.53Online seit heute, 17.53 UhrEine gute Nachricht für alle Pick-up-Fans kam heute vom ÖVP-Wirtschaftsbund und ÖVP-Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl – die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe NoVA für Kleinlaster gelte ab 15. September auch für Pick-ups mit Allradantrieb und Doppelkabine. Einziger Schönheitsfehler dabei: Es ist nicht wahr. Das sagen zumindest die Automobilimporteure. Wegen anderer Ausschlusskriterien sei nämlich nach wie vor kein einziger Pick-up NoVA-befreit.Insgesamt mehr als 20.000 Betriebe sollten von der Abgabenbefreiung profitieren – im Schnitt zwischen 10.000 und 20.000 Euro pro Firma, rechnete der Wirtschaftsbund vor.Dem widersprechen aber die Autoimporteure – in Wahrheit sei weiterhin kein einziger Pick-up NoVA-befreit. Das gelte nämlich nur, wenn sie über eine einfache Ausstattung verfügten. Das Finanzministerium habe zwar das Kriterium des permanenten Allradantriebs von der Liste gestrichen, die definiert, was unter einer solchen einfachen Ausstattung zu verstehen ist, alle anderen Kriterien wie beheizte Heckfenster oder elektrische Sitzverstellung bleiben aber aufrecht. Das führe dazu, dass bei den betroffenen Marken „kein Pick-up in den Genuss der NoVA-Befreiung kommt“, hieß es von den Autoimporteuren.Diese hoffen nun darauf, dass die Kriterienliste rasch adaptiert wird. Ob Pick-ups mit umfangreicherer Ausstattung noch ein Handwerker-Fahrzeug oder schon ein Lifestyle-Gefährt sind, bleibt umstritten. Die Grünen kritisierten aus ökologischen Gründen wiederholt das Streichen der NoVa für Pick-ups.