Europaparlament segnet Ausnahmen bei CO2-Abgaben ab

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10.09.2025 18.57Online seit heute, 18.57 UhrDas EU-Parlament hat heute finales grünes Licht für Ausnahmen und Vereinfachungen beim CO2-Grenzausgleichssystem CBAM, das gegen Verlagerungen von CO2-Emissionen in Drittstaaten geht, gegeben.Kleine Importeure sollen ausgenommen werden. Der CBAM-Schwellenwert von 50 Tonnen pro Jahr und Importeur würde laut EU-Kommission rund 90 Prozent der Importeure von den Verpflichtungen befreien, wobei immer noch mehr als 99 Prozent der Emissionen in den Geltungsbereich fielen.Die Abgeordneten verabschiedeten den Text klar mit 617 Stimmen bei 18 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen. Ziel des EU-Grenzausgleichsmechanismus ist, den CO2-Preis für EU-Produkte, die dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) unterliegen, und den Preis für importierte Waren anzugleichen.Nach dem Parlament muss noch der Rat der Mitgliedstaaten die Vorschläge final billigen. Die EU-Kommission kündigte zudem weitere Änderungsvorschläge an: Anfang 2026 will sie prüfen, ob der Anwendungsbereich des CO2-Grenzausgleichsmechanismus auf andere EHS-Sektoren ausgeweitet werden soll, bei denen die Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen besteht.