Handy-Ticket aber kein Empfang: Beförderer besteht auf Strafe

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Wer mit einem Handy-Ticket in Bus oder Bahn unterwegs ist, muss im Fall einer Kontrolle nicht nur das richtige Ticket vorzeigen, sondern auch sicherstellen, dass es in der App seines Beförderers angezeigt wird. Ein aktueller Fall aus Berlin zeigt, dass ein gespeicherter Screenshot nicht ausreicht.Die U-Bahn in der Hauptstadt | Bild: BVG, Oliver LangFahrschein aber kein mobiles NetzDer betroffene Student hatte sein gültiges Semesterticket als Bildschirmfoto abgespeichert, weil er unterwegs keinen Internetzugang hatte und einige Apps diesen zwingend benötigen, um hinterlegte Tickets anzuzeigen. Bei der Kontrolle wies ihn das Kontrollpersonal jedoch ab, da es sich nicht um ein in der App aktiv angezeigtes Ticket handelte. Selbst nachdem er im Bahnhof WLAN nutzte und das Ticket in der App nachreichte, galt dies als verspätet.Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) verweisen auf die geltenden Beförderungsbedingungen, wonach digitale Tickets nur in der App und im funktionsfähigen Zustand des Mobilgeräts gültig sind. Ein Ausdruck oder ein Screenshot gelten demnach nicht als Nachweis. Wer ein Ticket später online nachweist, muss zusätzlich 7 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen.Forderung nach mehr KulanzKritik an dieser Praxis kommt vom Fahrgastverband IGEB. Dort hält man die Regelungen für wenig transparent und fordert eine bessere Information der Fahrgäste. Vielen sei nicht klar, dass ein Screenshot unzulässig ist. Außerdem plädiert der Verband für eine pragmatischere Handhabung bei Kontrollen. Kontrolleure sollten laut IGEB aktiv nach der App fragen und nicht allein aufgrund eines Screenshots von einem Verstoß ausgehen.Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Fristen. Wer sein Ticket nicht innerhalb von sieben Tagen nachweist oder die 7 Euro nicht innerhalb von zwei Wochen bezahlt, riskiert ein Inkassoverfahren. Eine Mahnung erhalten Betroffene vorher nicht. Die BVG übergibt solche Fälle direkt an ein beauftragtes Dienstleistungsunternehmen. Auch wenn dieses Vorgehen rechtlich zulässig ist, hält der Fahrgastverband einen längeren Zeitraum für angemessener. Besonders bei personalisierten Tickets wie dem Deutschlandticket oder Semestertickets sei das Nachreichen häufig möglich, werde aber formal als zu spät gewertet.Der Beitrag Handy-Ticket aber kein Empfang: Beförderer besteht auf Strafe erschien zuerst auf iphone-ticker.de.