Miet- und Wohnpaket könnte erst 2026 ins Parlament kommen

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07.10.2025 06.34Online seit heute, 6.34 UhrAktuell liegt das Miet- und Wohnpaket der Bundesregierung zur Begutachtung auf. Idealerweise bis zum Jahresende, möglicherweise aber auch erst im Jänner soll es im Plenum des Nationalrats vorgelegt werden, sagt ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger. „Das Ziel wäre noch heuer, aber wir lassen uns nicht hetzen“, sagte er gestern zu Medien. Vorgesehen ist, dass die neuen Regelungen bereits mit Anfang 2026 in Kraft treten.Vorausgegangen seien „sehr herausfordernde Verhandlungen“, sagte Ottenschläger. Kernstücke des Pakets sind die Wertsicherung von Mietverträgen sowie eine Bremse beim Anstieg der freien Mieten. Das geplante Mietenwertsicherungsgesetz sieht erstmals eine gesetzliche Wertsicherung für Wohnungsmietverträge vor.Damit gemeint ist das Verhältnis zwischen einer Leistung – wie der Bereitstellung einer Wohnung – und der Gegenleistung – etwa in Form des Mietzinses. „Damit wird Rechtssicherheit wieder hergestellt“, so Ottenschläger und ÖVP-Wohnbausprecher Norbert Sieber.Zuvor hatten zwei Sprüche des Obersten Gerichtshofs (OGH) aus dem Jahr 2023 für Irritation gesorgt. Sie legten Vorgaben fest, wie Wertsicherungsvereinbarungen für Wohnungsmietverträge formuliert sein müssen. Bei Nichterfüllung dieser Bestimmungen wäre die Möglichkeit einer Wertsicherung weggefallen.Im Extremfall wären damit sämtliche vorgenommenen Mietanpassungen ungültig gewesen. Die Erhöhungen hätten somit im Extremfall bis zu 30 Jahre lang zurückgefordert und auf dem ursprünglichen Nominalwert eingefroren werden können. Der Verfassungsgerichtshofs (VfGH) bestätigte allerdings im Juli dieses Jahres, dass eine Wertsicherung nicht verfassungswidrig sei, sondern dem legitimen Interesse eines Unternehmers diene.Mit der Neuregelung würde nicht in die Mietpreisbildung eingegriffen, so Ottenschläger. Begrüßenswert sei auch die Linderung der vorgesehenen Mietpreisanstiege durch eine teilweise Entkoppelung der automatischen Inflationsanpassung. Zudem sieht der Gesetzesentwurf längere Mindestbefristungen befristeter Mietverträge vor. Statt wie bisher drei Jahre soll somit die kürzeste Befristung eines Mietvertrags fünf Jahre dauern. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.