Grundsatzurteil: Netto muss Handzettel-Werbung ändern

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Bei der Werbung mit Preisermäßigungen muss der günstigste Preis der letzten 30 Tage klar und unmissverständlich angegeben werden. Die verklausulierten Fußnoten in Netto-Prospekten hält der Bundesgerichtshof für unzulässig.