Der Rechtsstreit um die Lidl-Plus-App wird vor dem Bundesgerichtshof fortgesetzt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband möchte dort feststellen lassen, ob der Discounter seine App weiterhin als kostenlos bewerben darf, obwohl Nutzer bei der Verwendung persönliche Informationen preisgeben.Zuvor hatte das Oberlandesgericht Stuttgart eine entsprechende Klage abgewiesen. Nach dessen Auffassung bezieht sich der gesetzliche Preisbegriff ausschließlich auf Zahlungen in Geld.Die Lidl-Plus-App wird in Deutschland von vielen Kunden genutzt und bietet digitale Rabattcoupons sowie Sonderaktionen. Für den Zugang fallen zwar keine direkten Kosten an, jedoch erhält Lidl umfangreiche Daten über das Einkaufsverhalten der Anwender. Die Verbraucherschützer sehen darin eine Art Gegenleistung, die wirtschaftlich verwertbar ist. Ihrer Ansicht nach ist es daher irreführend, wenn Lidl die App als kostenlos bezeichnet.Frühere Einigung zu WerbepreisenBereits im April dieses Jahres hatten sich Lidl und der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem anderen Verfahren außergerichtlich geeinigt. Anlass war Kritik an Werbeanzeigen, in denen Preisvorteile für App-Nutzer nicht klar genug von regulären Preisen abgegrenzt waren. Nach der Vereinbarung verpflichtet sich Lidl, künftig in Prospekten Gesamt- und Grundpreise für alle Kunden deutlich zu kennzeichnen, unabhängig davon, ob sie die App verwenden. Damals wurde ein größeres Verfahren vermieden.Grundsatzfrage zum Gegenwert von DatenDer aktuelle Fall könnte grundsätzliche Bedeutung für digitale Geschäftsmodelle haben. Viele Anbieter finanzieren Apps und Dienste nicht über Gebühren, sondern durch die Nutzung von Kundendaten. Rechtlich ist bislang nicht abschließend geklärt, ob solche Daten als Preisbestandteil gelten können. Das Oberlandesgericht Stuttgart verneinte dies zwar, ließ jedoch eine Revision zu, weil die Frage von übergeordneter Relevanz ist.Ein Urteil des Bundesgerichtshofs könnte klären, ob Unternehmen künftig deutlicher darauf hinweisen müssen, dass personenbezogene Informationen wirtschaftlich genutzt werden. Sollte das Gericht den Verbraucherschützern folgen, hätte dies Folgen für zahlreiche digitale Dienste, die sich über Daten finanzieren. Lidl hat sich bislang nicht öffentlich zum laufenden Verfahren geäußert.Lidl Plus (Kostenlos, App Store) →Der Beitrag Wirklich kostenlos? Lidl-Plus-App soll vor den Bundesgerichtshof erschien zuerst auf iphone-ticker.de.