Verstoß gegen Bewährungsauflagen: Florian Teichtmeister auf Wiesn festgenommen

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Der 2023 wegen massenhaften Besitzes und Bearbeitung von Kinderpornographie verurteilte Schauspieler Florian Teichtmeister ist bei einem Oktoberfest-Besuch erneut mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Auf der Wiesn in München wurde bei dem 45-Jährigen Kokain gefunden – ein Verstoß gegen die Auflagen seiner fragwürdigen Bewährungsstrafe.Teichtmeister war im Herbst 2023 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden – ein lasches Urteil, das (ebenso wie der Prozess) ohnehin zu scharfer Kritik geführt hatte. Nun wurde er wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen festgenommen: Bei einem Oktoberfest-Besuch fand man Kokain bei dem Schauspieler, der sich eigentlich fünf Jahre lang von Drogen fernhalten sollte. Wie die “Bild” berichtet, soll Teichtmeister auf der Toilette eines Wiesn-Festzelts beim Ziehen einer Line erwischt worden sein.Die Polizei in Bayern meldete den Fund den Berichten nach an die österreichische Justiz; Teichtmeister wurde danach in Österreich festgenommen und soll nun einige Wochen im Rahmen einer “Krisenintervention” in einem spezialisierten Zentrum verbringen. Laut “Bild” sitzt er aktuell in der Justizanstalt Innsbruck, sein Anwalt Rudolf Mayer gehe aber von einer baldigen Verlegung nach Wien aus. Mayer betont demnach, die “paar Portionen Kokain” wären für den Eigenbedarf gewesen und der neue Vorwurf habe nichts mit den Pädophilie-Delikten von 2023 zu tun: “Ich bin der Meinung, das war ein einmaliger Rückfall.“ Dabei hatte Teichtmeister während seines Prozesses seine Drogensucht direkt mit der Pädophilie in Verbindung gebracht, denn dadurch wäre er in „einen Rausch der verbotenen Bilder“ gekommen.Kein Verständnis für den “gefallenen Star” zeigt der freiheitliche Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan, der in einem aktuellen Statement ein Ende des Promi-Bonis und unbedingte Haftstrafen bei Pädophilie fordert. Die FPÖ strebt statt Kuscheljustiz eine deutliche Verschärfung der Strafen für Pädokriminalität an, um eine abschreckende, generalpräventive Wirkung zu erzielen. „Der Fall Teichtmeister ist von Anfang bis Ende ein Lehrbeispiel für eine folgenschwere Fehlentwicklung in unserem Justizsystem. Anstatt ein klares und abschreckendes Signal zu senden, wurde ein Täter, bei dem zehntausende Kinderporno-Dateien gefunden wurden, mit einem bedingten Wattebausch-Urteil davongeschickt. Das Ergebnis sehen wir jetzt: Die Auflagen werden offenbar mit Füßen getreten und die Justiz wird vorgeführt“, so Stefan.Auch das Versagen der Ermittlungsbehörden prangerte Harald Stefan scharf an: „Viel gravierender ist aber die Tatsache, dass bei zehntausenden abscheulichen Dateien nie ernsthaft ermittelt wurde, wer die Hintermänner sind oder ob Teichtmeister dieses Material auch weiterverbreitet hat. Man hat sich mit einem Geständnis zufriedengegeben und den Fall schnell vom Tisch gewischt, anstatt die Netzwerke der Pädokriminalität trockenzulegen. Das ist eine Schande und ein Schlag ins Gesicht jedes Opfers.“ Der freiheitliche Justizsprecher betont:  “Es braucht eine Justiz, die unsere Kinder schützt und nicht die Täter!“