Kinderschutz: Ermittlungen gegen US-IT-Konzerne

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10.10.2025 17.58Online seit heute, 17.58 UhrDie Europäische Kommission verdächtigt Apple, Snapchat sowie Google und YouTube, Kinder auf ihren Plattformen nicht genug zu schützen. Die Brüsseler Behörde verlangt von den Tech-Konzernen daher nun Auskünfte zu ihren Sicherheitsvorkehrungen, sagte Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen heute bei einem Treffen der EU-Digitalminister in Dänemark.Grundlage für die verpflichtende Forderung nach Informationen ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Bei der Videoplattform YouTube, die zum Google-Konzern gehört, hegt die EU-Kommission den Verdacht, dass Altersbeschränkungen für Kinder und Jugendliche zu leicht zu umgehen seien. Zudem soll geprüft werden, inwiefern YouTube mit seinen Algorithmen Kinder süchtig machen könnte.EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hatte App-Entwicklern zuletzt vorgeworfen, Kinder aus Profitinteressen mit den Algorithmen ihrer Produkte süchtig zu machen. Sie kündigte an, bis Ende des Jahres eine Expertengruppe einzurichten, die über das weitere Vorgehen in der EU beraten soll.Die Brüsseler Behörde will zudem klären, ob Minderjährige auf den Software-Plattformen von Apple und Google Glücksspiele, wie etwa Apps für Online-Kasinos, herunterladen und spielen können. Die europäischen Regelhüter werfen den IT-Konzernen unter anderem vor, selbst festgelegte Altersgrenzen nicht zu berücksichtigen. So gelinge es Kindern unter 13, die App zu nutzen, obwohl dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verboten sei.Mit den Auskunftsersuchen eröffnet die EU noch kein Verfahren gegen die Tech-Konzerne. Die Unternehmen können jetzt erläutern, wie sie verhindern, dass ihre Produkte Kindern schaden. Sie haben auch die Möglichkeit, Änderungen an ihren Diensten vorzunehmen, um den Verdacht auszuräumen.Sieht sich die EU-Kommission jedoch bestätigt, könnte sie ein Verfahren wegen unzureichenden Kinder- und Jugendschutzes eröffnen. Gegen den Facebook-Konzern Meta läuft ein solches Verfahren bereits seit vergangenem Jahr. Im Juli hatte die Europäische Kommission einen Leitfaden zu den Kinderschutzgesetzen veröffentlicht, der Unternehmen bei der Einhaltung helfen sollte.