Bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschale rückt näher

Wait 5 sec.

09.10.2025 09.10Online seit heute, 9.10 UhrAuf Trinkgeld ist in Österreich zwar keine Steuer zu zahlen, wohl aber ein Sozialversicherungsbeitrag. Durch Kartenzahlungen wurde in den letzten Jahren immer öfter die Höhe der Trinkgelder in einzelnen Betrieben sichtbar, was zu teils hohen Nachforderungen der Sozialversicherung führte.Nur teilweise und regional unterschiedlich gab es Pauschalen. Die Regierung will nun österreichweit einheitliche Pauschalen zur Berechnung der Sozialleistungen auf Trinkgeld ermöglichen.FPÖ als einzige Partei dagegenDas dazu nötige Gesetz passierte mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen gestern den Sozialausschuss. Die FPÖ stimmte dagegen, sie sieht in der Maßnahme die „Einführung einer neuen Steuer“.Da Trinkgeldeinnahmen schwer zu erfassen sind, unterblieben die Sozialleistungen häufig. Ab 2026 soll die Sozialversicherung je nach Branche, Art der Tätigkeit und Arbeitszeitausmaß unterschiedliche, aber landesweit gültige Pauschalen festlegen können, die dann als Obergrenze für Beitragsleistungen gelten.Für den Bereich des Hotel- und Gastgewerbes liegen laut Erläuterungen bereits Vorschläge der Sozialpartner vor: Die Pauschale soll für Beschäftigte mit Inkasso 2026 65 Euro, 2027 85 Euro und 2028 100 Euro monatlich betragen. Ohne Inkasso sind es 2026 und 2027 jeweils 45 Euro und 2028 50 Euro. Ab 2029 sei eine Valorisierung aller Pauschalen vorgesehen, schreibt die Parlamentskorrespondenz.Weitere BeschlüsseWeiters wurden im Sozialausschuss die Pensionsanpassung für 2026 und das Nachfolgemodell der abgeschafften Bildungskarenz in Form der Weiterbildungsbeihilfe beschlossen. Zudem passierten den Ausschuss einstimmig die neuen Kündigungsregeln und Kollektivvertragsmöglichkeiten für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.