Die FPÖ muss dem Rechnungshof Einsicht in ihre Geschäftsbücher geben, damit dieser Ausgaben für den EU-Wahlkampf 2024 überprüfen kann. Konkret geht es dabei um Agenturleistungen und zusätzliches Personal. Der Rechnungshof hatte sich Ende des Vorjahres an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt, dieser hat dem Antrag nun im Wesentlichen stattgegeben. Die Einsicht widerspreche dem Recht der Parteien auf Betätigungsfreiheit nicht, teilte der VfGH am Dienstag mit.