Wahlkampfkosten: FPÖ muss RechnungshofEinsicht geben

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31.03.2026 11.47Online seit heute, 11.47 UhrDie FPÖ muss dem Rechnungshof Einsicht in ihre Geschäftsbücher geben, damit dieser Ausgaben für den EU-Wahlkampf 2024 prüfen kann. Konkret geht es dabei um Agenturleistungen und zusätzliches Personal.Der Rechnungshof hatte sich Ende des Vorjahres an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt, dieser gab dem Antrag nun im Wesentlichen statt. Die Einsicht widerspreche dem Recht der Parteien auf Betätigungsfreiheit nicht, teilte der VfGH heute mit.Die FPÖ hatte dem Rechnungshof im Dezember 2024 den Wahlwerbungsbericht für die EU-Wahl übermittelt, so der VfGH. Die darin ausgewiesenen Zahlungen an Agenturen und für zusätzliches Personal waren deutlich niedriger als die aller anderen Parteien. In einer Stellungnahme bekräftigte die FPÖ, dass die Beträge richtig seien.Daraufhin ersuchte der Rechnungshof die FPÖ um Einsichtnahme in die entsprechenden Geschäftsbücher. Die FPÖ lehnte das als verfassungswidrig ab und argumentierte, die Bestimmungen des Parteiengesetzes würden gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Betätigungsfreiheit verstoßen. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.