Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg hat die Verhandlung einer Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Meta begonnen. Hintergrund ist ein Datenleck bei Facebook aus dem Jahr 2021, durch das persönliche Informationen von Millionen Nutzern öffentlich zugänglich wurden. Die Klage soll es Betroffenen erleichtern, mögliche Entschädigungsansprüche geltend zu machen.Der Prozess hätte ursprünglich bereits im Oktober beginnen sollen, wurde aufgrund von Zweifeln des Gerichts an seiner Zuständigkeit jedoch verschoben. Das Gericht hat nun auch auf die Möglichkeit eines Vergleichs hingewiesen. Sollte keine Einigung zustande kommen, könne der Europäische Gerichtshof eingeschaltet werden. Schadenersatz von bis zu 600 Euro möglichNach Angaben der Verbraucherzentrale könne es in dem Verfahren um Schadenersatz von bis zu 600 Euro pro Person gehen. Informationen zur Teilnahme und zu den Voraussetzungen haben die Verbraucherschützer hier zusammengestellt.Das zugrunde liegende Datenleck wurde im Jahr 2021 bekannt. Dabei wurden unter anderem Namen, Telefonnummern sowie teilweise weitere persönliche Angaben öffentlich. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann bereits der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten einen Anspruch auf Schadenersatz begründen. Diese Einschätzung bildet eine wichtige Grundlage für das aktuelle Verfahren.50 Euro für Tracking-KlageIn einer anderen Sache verspricht der Dienstleister Privacy ReClaim Facebook-Nutzern, die ihren Anspruch auf Schadenersatz gegen die Meta-Ableger Facebook und Instagram abtreten, eine sofortige Auszahlung von 50 Euro.Hier geht es darum, dass das Surfverhalten von Nutzern der beiden Dienste auf nach europäischem Recht nicht zugelassene Weise getrackt wurde. Die Betroffenen hätten prinzipiell auch die Möglichkeit, eine Einzelklage anzustreben, was im Erfolgsfall auch zu einem Anspruch auf Schadensersatz in vierstelliger Höhe führen könnte. Allerdings wird dies nur mit vorhandener Rechtsschutzversicherung empfohlen.Die 50-Euro-Aktion wird unter anderem von der auf Internetrechtsprechung spezialisierten Kanzlei WBS empfohlen. Ganz so einfach, wie das Ganze hier klingt, ist es allerdings nicht. Das dabei nötige Scrollen durch die persönliche Facebook-Timeline kann abhängig vom Nutzungsverhalten über die vergangenen Jahre hinweg durchaus 30 Minuten und mehr in Anspruch nehmen. Zudem muss man dabei zum Teil nur schwer auffindbare Privatsphäre-Einstellungen überprüfen. So werden aus den von WBS angegebenen fünf bis zehn Minuten locker eine Stunde und mehr.The post Facebook-Nutzer können Geld von Meta fordern first appeared on ifun.de.