17.11.2025 15.40Online seit heute, 15.40 UhrDie Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) argumentiert in ihrer Beschwerde gegen eine Diversion für ÖVP-Klubobmann August Wöginger wie bereits die Oberstaatsanwaltschaft Wien auch mit generalpräventiven Aspekten.Dass „selbst im Falle einer wie hier verdichteten Verdachtslage letztlich nicht mit einer Verurteilung gerechnet werden“ müsse, könne keine „abschreckende Wirkung gegenüber potenziellen Nachahmungstätern“ entfalten, zitierte „Der Standard“ heute aus der Beschwerde.Von „schwerer Schuld“ auszugehenDas gelte insbesondere deswegen, da in vielen anderen Fällen derartiger Postenschacher überhaupt nicht nachgewiesen werden könne. Öffentliche Postenvergaben „aufgrund der politischen Zugehörigkeit anstelle der individuellen Qualifikation“ würden „ein seit vielen Jahren und Jahrzehnten bestehendes gesellschaftliches und letztlich auch demokratiepolitisches Problem“ darstellen, so die WKStA.Zudem habe Wöginger „wiederholt und über einen längeren Zeitraum insistierend“ die Bestellung des ÖVP-Bürgermeisters gefordert. Bei allen Angeklagten sei von „schwerer Schuld auszugehen“.Schaden nicht „unbedeutend“Auch verweist die WKStA darauf, dass eine Diversion bei Amtsmissbrauch nur möglich ist, wenn laut Gesetz „keine oder eine bloß geringfügige oder sonst unbedeutende Schädigung an Rechten herbeigeführt“ wurde. Aus Sicht der Anklagebehörde war der Schaden aber alles andere als „unbedeutend“.Die WKStA hatte in der Amtsmissbrauchscausa einer Diversion zunächst zugestimmt, wiewohl sie einen „absoluten Grenzfall“ sah. Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien erteilte jedoch die Weisung, Beschwerde einzulegen. Die Voraussetzungen für eine Beendigung des Strafverfahrens durch eine Diversion würden nicht vorliegen.Auch generalpräventive Aspekte würden dagegen sprechen, begründete bereits die OStA. Nun ist das Oberlandesgericht Linz am Zug. Sollte der Beschwerde stattgegeben werden, müsste das Verfahren am Landesgericht Linz durchgeführt werden. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.