Kopftuchverbot: Wiederkehr glaubt an Halten des Gesetzes

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19.11.2025 12.48Online seit heute, 12.48 UhrBildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) ist „zuversichtlich“, dass der abgeänderte Gesetzesvorschlag für ein Kopftuchverbot in der Schule vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) halten wird.Dieser hatte ein unter Schwarz-Blau für die Volksschule beschlossenes Verbot 2020 gekippt, weil es sich konkret gegen das islamische Kopftuch gerichtet hatte.Das ist auch jetzt der Fall, für Wiederkehr ist es dennoch „ein komplett anderer“ Gesetzesvorschlag. Einen „Plan B“ habe er nicht, wie er heute sagte.Wort „ehrkulturell“ gestrichenIn der ursprünglich vorgeschlagenen Version des „Bundesgesetzes zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots“ wäre das Verhüllen nur verboten gewesen, wenn es aus „ehrkultureller Verhaltenspflicht“ geschieht.Nach Kritik in der Begutachtung, dass die Bedeutung von „ehrkulturell“ weder im Gesetz noch in den Erläuterungen definiert sei, verbietet der aktuelle, gestern im Ministerrat vorgelegte Vorschlag nun generell das Tragen eines Kopftuchs, „welches das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“.„Gesetzesentwurf ein komplett anderer“Dass der VfGH darin wie 2020 die gezielte Stigmatisierung einer bestimmten Gruppe von Menschen sehen und deshalb auch das nun geplante Gesetz aufheben könnte, erwartet Wiederkehr nicht. „Der Gesetzesentwurf ist ein komplett anderer, sowohl von der Grundhaltung als auch von der gesetzlichen Ausgestaltung.“Wie vom VfGH damals gefordert, ziele der aktuelle Entwurf „insbesondere auf den Schutz der Mädchen“ ab. Auch die eingemahnten Begleitmaßnahmen gebe es diesmal.Ende mit 14 JahrenZusätzlich sei Kritik aus der Begutachtungsphase eingearbeitet worden: So sei nicht nur der Begriff „ehrkulturell“ gefallen, auch die ursprünglich geplante Geltungsdauer bis zum Ende der achten Schulstufe wurde angepasst. Weil diese mitunter auch von älteren Mädchen besucht wird, soll das Kopftuchverbot nun mit der Religionsmündigkeit mit 14 Jahren enden.Einen „Plan B“ für den Fall, dass der VfGH das Gesetz dennoch als verfassungswidrig einstufen sollte, habe er nicht, so Wiederkehr. Bis zu einer Entscheidung des VfGH wird es aber ohnehin noch etwas dauern: Das Kopftuchverbot startet zwar grundsätzlich nach den Semesterferien 2026 mit einer Aufklärungsphase. Sanktionen gibt es aber erst ab Herbst 2026 – vermutlich gelangt die Causa erst nach der Ausstellung erster Strafbescheide zum VfGH.