18.11.2025 14.17Online seit heute, 14.17 UhrDie Regierung hat sich auf ein Maßnahmenpaket zur Betrugsbekämpfung geeinigt. Das verkündete Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) heute nach dem Ministerrat. Im kommenden Jahr sollen die geplanten Maßnahmen 270 Millionen Euro ins Budget spülen, bis 2029 erhofft man sich durch Betrugsbekämpfung Mehreinnahmen von 1,4 Milliarden Euro.Im Fokus stehen dabei etwa Steuerschlupflöcher bei Luxusimmobilien, Scheinunternehmen, Haftungen im Baubereich und Sozialversicherungsbetrug.„Benko-Methoden“ sollen unmöglich werdenUnter Verweis auf das Vorgehen von Signa-Gründer Rene Benko bei seinem Familienwohnsitz soll der Vorsteuerabzug bei der Vermietung von Luxusimmobilien abgeschafft werden. Dadurch sollen laut Finanzministerium Steuermehraufkommen von jährlich rund 50 Millionen Euro erzielt werden.Ebenfalls eine Lehre aus der Causa Signa ist eine Rechtsbereinigung bei Insolvenzverfahren. Um zu vermeiden, dass geleistete Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in einem Insolvenzverfahren für die Konkursmasse zurückgefordert werden können, sollen Abzugssteuern sowie Sozialversicherungsbeiträge künftig anfechtungsfest sein.Nur dort, wo mangels Masse kein Konkursverfahren möglich wäre, sind Anfechtungen zur Finanzierung der Verfahrenskosten weiter zulässig.Regierung will auch gegen NoVA-Schwindel vorgehenDem NoVA-Schwindel bei Verkäufen von Autowracks ins Ausland will man entgegentreten, indem die Möglichkeit der Vergütung der NoVA beim Export von Kfz ins Ausland gänzlich abgeschafft wird.Bei Sozialbetrugsfällen sollen die Auskunfts- und Einsichtsgewährungspflichten ausgeweitet werden auf Auftraggeber und Dienstnehmer anderer Unternehmer, die potenziell Informationen über den Beschäftigungssachverhalt haben könnten.Scheinunternehmen im Bereich der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) sollen durch schnellere Meldungen über Scheinselbstständigkeiten und effektivere Sanktionen besser bekämpft werden. Im Baubereich soll die Auftraggeberhaftung in Fällen der Arbeitskräfteüberlassung von maximal 25 Prozent am Gesamtauftragsvolumen auf 40 Prozent angehoben werden. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.