Alkolenker mit 1,88 Promille auf A1 bei Vorchdorf gestoppt

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(Symbolfoto) - fotostore.atVorchdorf am 17.11.2025 – Ein 37-jähriger polnischer PKW-Lenker wurde am 17. November 2025 auf der A1 Westautobahn bei Vorchdorf unter erheblichem Alkoholeinfluss gestoppt. Eine Streife der Landesverkehrsabteilung Oberösterreich bemerkte am Vormittag einen auf dem Pannenstreifen in Schlangenlinien fahrenden PKW im Gemeindegebiet von Vorchdorf, Fahrtrichtung Salzburg. Der Lenker ignorierte zunächst mehrere Anhalteversuche und überschritt dabei deutlich die erlaubte Geschwindigkeit. Zudem beging er zahlreiche weitere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.Schließlich konnte das Fahrzeug bei der Abfahrt Laakirchen West angehalten werden. Die Polizisten stellten beim 37-jährigen polnischen Fahrer deutliche Anzeichen einer Alkoholisierung fest. Ein durchgeführter Alkomattest ergab einen Wert von 1,88 Promille.Da der Mann keinen festen Wohnsitz in Österreich hatte, wurde eine vorläufige Sicherheitsleistung von knapp 3.000 Euro angeordnet. Diese konnte jedoch nicht eingehoben werden, weshalb die Bezirkshauptmannschaft Gmunden eine Vorführung sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verfügte, die der Lenker umgehend antreten musste.Am 17. November 2025 um 8:50 Uhr wurde eine Streife der Landesverkehrsabteilung im Gemeindegebiet von Vorchdorf entlang der A1 Westautobahn, Fahrtrichtung Salzburg, auf einen polnischen PKW, der auf dem Pannenstreifen in Schlangenlinien fuhr, aufmerksam. Nach mehreren Anhalteversuchen, bei weit überhöhter Geschwindigkeit und zahlreichen weiteren Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung konnte der Lenker bei der Abfahrt Laakirchen West angehalten werden. Beim 37-jährigen polnischen PKW-Lenker konnten dabei deutliche Merkmale einer Alkoholisierung festgestellt werden. Ein Alkomattest verlief mit 1,88 Promille positiv. Da der Mann über keinen festen Wohnsitz in Österreich verfügt, wurde von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden eine vorläufige Sicherheitsleistung in der Höhe von knapp € 3.000.-festgelegt. Da sich der Betrag als uneinbringlich erwies, wurde von der zuständigen Behörde die Vorführung vor diese und in weiterer Folge eine Ersatzfreiheitsstrafe verfügt, die der 37-Jährigen sofort antreten musste.LPD Oberösterreich am 19.11.2025