Mit der konstituierenden Sitzung im Landratsamt Neustadt an der Waldnaab hat der im August gegründete "Zweckverband zur Finanzierung einer Kultureinrichtung in der Nordoberpfalz" auch offiziell seine Arbeit aufgenommen. Der Verband firmiert unter dem weniger sperrig klingenden Namen „Neue Bühne Oberpfalz“ und setzt sich zum Ziel, die finanzielle Basis der Theaterlandschaft in der Region zu sichern und die kulturelle Vielfalt in der Oberpfalz zu stärken. Dem Zweckverband gehören als Gründungsmitglieder der Landkreis Neustadt an der Waldnaab, die kreisfreie Stadt Weiden i.d.OPf., der Landkreis Tirschenreuth und die Stadt Kemnath an. Weitere Unterstützung haben der Landkreis Schwandorf, die Stadt Vohenstrauß und der Bezirk Oberpfalz in Aussicht gestellt.Gemeinsam wollen sie künftig die Finanzierung und Förderung überörtlich tätiger Theaterbetriebe solidarisch tragen. Damit soll die kulturelle Daseinsvorsorge in der gesamten Region gestärkt und eine nachhaltige Grundlage für die künstlerische Arbeit geschaffen werden. Gemäß der Verbandssatzung stellt der Landkreis Neustadt an der Waldnaab als größter Fördergeber mit Landrat Andreas Meier den Verbandsvorsitzenden. Stellvertretender Vorsitzender ist Weidens Oberbürgermeister Jens Meyer. In der konstituierenden Sitzung wurden die Haushalte 2025 und 2026, die Entschädigungssatzung sowie die Förderrichtlinien beschlossen. Im Haushalt 2025 wären bedingt durch die Neugründung noch Zuschüsse an die Theater über 127.950 Euro möglich, im Haushalt 2026 ist dann die volle Summe von 441.000 Euro eingeplant.Der Zweckverband wird künftig die finanzielle Beteiligung der Mitgliedskommunen und der weiteren unterstützenden Kommunen an den Theaterbetrieben in der Oberpfalz bündeln. Die Geschäftsstelle ist beim Landratsamt Neustadt an der Waldnaab angesiedelt. Diese wird die Anträge nach transparenten Kriterien bearbeiten und Beschlussempfehlungen abgeben sowie die Zuschüsse auszahlen und Verwendungsnachweise prüfen. Für die institutionelle Förderung gilt die Voraussetzung, dass der überwiegende Teil des Programms im Fördergebiet stattfinden muss und zwar nicht nur örtlich, sondern in allen Förderkommunen.Damit kommen ausschließlich örtlich spielende Theatergruppen hier nicht in Betracht. Neben einer jährlichen institutionellen Förderung können die Theater außerdem Zuschüsse für Einzelprojekte beantragen. Dies umfasst unter anderem Schulprojekte oder andere theaterpädagogische Vorhaben. Bei der Erstellung der Förderrichtlinien und der Formulare wurde besonderer Wert auf ein einfaches, unbürokratisches Antragsverfahren gelegt.Die beschlossenen Förderrichtlinien und die Förderformulare sind ab sofort online abrufbar unter www.nb-oberpfalz.de.