Hanf: Verband will wegen Regierungsplänen vor VfGH ziehen

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19.11.2025 13.37Online seit heute, 13.37 UhrDer Österreichische Cannabis-Bundesverband (ÖCB) will die Pläne der Bundesregierung, legalen Hanf dem Tabakmonopol zu unterwerfen, vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekämpfen.Das Gesetz, wonach der Verkauf von rauchbaren Hanfprodukten ab 2029 nur noch in Trafiken möglich sein soll, stelle eine „unerklärliche Diskriminierung“ gegenüber Hanfshops dar, die de facto einem „Berufsverbot“ gleichkomme, kritisierte Obmann Klaus Hübner heute bei einer Pressekonferenz.In der Übergangsphase von drei Jahren, wo der Vertrieb von rauchbarem Hanf mit niedrigem THC-Gehalt (höchstens 0,3 Prozent) in lizenzierten Hanfshops weiterhin möglich sein soll, ortete Hübner lediglich eine „Galgenfrist“. Danach stünden einige hundert Betriebe mit gut tausend Mitarbeitenden in Österreich vor dem Aus. Neben Händlern seien auch Hersteller und sogar Apotheken von dem Vorhaben betroffen.Regelung als „Todesstoß“Scharfe Worte fand auch Lukas Bock, Geschäftsführer eines Hanfshops in Wien. Das gestern von der Regierung im Ministerrat vorgelegte Gesetz inklusive Übergangsfrist für die Betriebe sei „keine Rettung, sondern in Wahrheit der Todesstoß“.Der Verband forderte daher ein eigenständiges „Cannabisgesetz“ mit „Koexistenzmodell“, um der „Beliebigkeit des Tabakmonopols“ entgegenzuwirken. Wenn man Cannabisblüten dem Monopol unterordne und das Geschäft nur noch Trafiken ermögliche, nur weil die Blüten rauchbar sind, könne man dasselbe auch mit Pflanzen wie Salbei anstellen, beschrieb Hübner die aus seiner Sicht verquere Logik hinter dem Vorhaben.Regierung regelt Tabakmonopol neuDie Regierung hatte am Vortag eine Novelle auf den Weg gebracht, mit der unter anderem das Tabakmonopol neu geregelt werden soll. Dem ging eine längere Phase der juristischen Unsicherheit voraus. Auslöser war eine Entscheidung der Zollbehörde Ende 2024, die sich auf ein höchstgerichtliches Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs bezog.Sie interpretierte dieses dahingehend, dass der Verkauf legaler Cannabisblüten ausschließlich Trafiken und Tabakgroßhändlern vorbehalten sei – mit Verweis auf das Tabakmonopolgesetz. Die Hanfbranche bzw. der im Frühjahr neu formierte ÖCB bestritten diese Interpretation vehement und richteten eine Beschwerde an das Bundesfinanzgericht.