Bestätigter Vogelgrippefall im Raum Steyr: Maßnahmen zum Schutz der Geflügelbetriebe

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Steyr am 12.06.2024 – Im Großraum Steyr wurde in einer Geflügelhaltung nahe der Enns ein bestätigter Fall von Vogelgrippe gemeldet. Die Behörden reagierten umgehend und richteten eine Schutz- sowie eine Überwachungszone ein, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.Am Mittwoch begannen die Desinfektionsmaßnahmen auf dem Gelände. Ein Arbeiter in Schutzkleidung reinigte die Stallungen und Außenbereiche gründlich. Das verbliebene Geflügel muss laut dem Magistrat gekeult werden, um das Infektionsrisiko zu minimieren.Für mindestens drei Wochen gilt in der gesamten Zone eine Stallpflicht für Geflügel. So soll der Kontakt mit Wildvögeln konsequent ausgeschlossen werden. Die Überwachungsphase beträgt 30 Tage, damit eine mögliche Verbreitung auf weitere Betriebe frühzeitig erkannt und eingedämmt werden kann.In den vergangenen Wochen wurden bereits mehrere tote Wildvögel gemeldet. Auch aus Oberösterreich sind zuletzt mehrere Verdachtsfälle eingegangen, die sich jedoch laut Landesveterinärdirektion als falscher Alarm herausstellten. Die Behörden betonen, dass die erhöhte Aufmerksamkeit der Bevölkerung wesentlich zur schnellen Erkennung neuer Fälle beiträgt.