18.11.2025 16.02Online seit heute, 16.02 UhrDas Kinderkopftuchverbot an Schulen soll ab den Semesterferien 2026 mit einer Aufklärungsphase starten. Die Sanktionsbestimmungen treten dann erst ab dem Schuljahr 2026/27 in Kraft.Die entsprechende Gesetzesvorlage beschloss der Ministerrat heute, im Dezember soll diese auf dem Programm des Nationalrats stehen. Änderungen zum bisher bekannten Vorhaben gibt es beim Alter: Statt bis zur achten Schulstufe soll das Verbot bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gelten.Zur „Stärkung der Verfassungskonformität“ seien die Stellungnahmen aus der Begutachtung sorgfältig eingearbeitet worden, hieß es aus dem Ressort von Familien- und Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP). Auch das zweistufige Verfahren diene diesem Zweck. In einer ersten Aufklärungsphase sollen Schulen, Eltern und Kinder vorbereitet und informiert werden.Geplant sind Gespräche und die Klärung individueller Hintergründe. Bei Drohungen oder Drucksituationen durch „Sittenwächter“ will man in dieser Phase frühzeitig eingreifen. Mit dem Schulstart im September 2026 sollen dann die Sanktionsbestimmungen in Kraft treten.Verboten ist laut der Gesetzesvorlage konkret das Tragen eines Kopftuchs, „welches das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“. Gemeint sei das Tragen aller Formen des Kopftuches vom Hijab bis zur Burka, teilte das Bundeskanzleramt mit. Das Gesetz gilt für alle öffentlichen sowie privaten Schulen.Das erste, unter Türkis-Blau beschlossene Kopftuchverbot für Kinder war 2020 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt worden. Die Richterinnen und Richter sahen den Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil sich das Verbot konkret gegen das islamische Kopftuch richtete. Bedenken, dass das Gesetz deshalb nicht halten könnte, gibt es auch beim zweiten Anlauf.