14.01.2026 10.48Online seit heute, 10.48 UhrSozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) trifft sich heute mit Vertretern der Koalitionsparteien, der Bundesländer und des Arbeitsmarktservice (AMS) zu weiteren Gesprächen über die geplante Reform der Sozialhilfe.Konkrete Ergebnisse werden laut APA-Informationen eher nicht zu erwarten sein. Inhaltlich dürfte es unter anderem um den Plan gehen, Sozialhilfebezieher enger ans AMS zu binden, wie die „Presse“ berichtete.Thema wohl Kürzungen bei „Sozialhilfe neu“Thema bei dem nicht medienöffentlichen Termin könnten auch (vor allem von der ÖVP gewünschte) Kürzungen im Rahmen der „Sozialhilfe neu“ sein, deren Umsetzung bis Anfang 2027 vorgesehen ist. Wie die „Presse“ berichtet, gibt es vor allem hier noch Gesprächsbedarf.Geplant ist bekanntlich, wieder eine bundesweite Vorgabe bezüglich einer Höchstgrenze bei den Kindersätzen einzuführen. Derzeit gelten für die Sozialhilfehöhe für Kinder je nach Bundesland unterschiedliche Regeln.Ursprünglich war im 2019 geschaffenen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) auch bei den Kindern eine bundeseinheitliche Regelung (Staffelung ja nach Kinderanzahl) vorgesehen. Diese wurde aber im Dezember 2019 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt, da das als Schlechterstellung von Mehrkindfamilien und damit als verfassungswidrig bewertet wurde.Die Kinderrichtsätze werden daher aktuell von den Ländern selbst festgelegt, es gibt keine Vorgabe des Bundes mehr. Das ursprüngliche Gesetz sah vor, dass das erste Kind 25 Prozent der Ausgleichszulage erhält, für das zweite Kind waren 15 Prozent und für das dritte und jedes weitere Kind fünf Prozent vorgesehen.Länder verschärften teils im AlleingangEbenso unklar ist nach wie vor, wie eine von der SPÖ gewünschte „Kindergrundsicherung“ bzw. „Zukunftssicherung für Kinder“ in die Reform einfließen wird. Die SPÖ will hier grundsätzlich neben Transferleistungen einen starken Fokus auf Sachleistungen legen, etwa betreffend Kinderbildungseinrichtungen, Elementarpädagogik, Nachmittagsbetreuung, Ferienbetreuung und die von ihr geforderte „gesunde Mahlzeit in einer Bildungseinrichtung“.Mittlerweile haben die meisten Bundesländer, die für die Umsetzung der Sozialhilfe zuständig sind, aber ohnehin bereits im Alleingang Verschärfungen via Landesgesetzgebung vorgenommen.