Seit dieser Woche können sich betroffene „Amazon Prime“-Kunden offiziell der Sammelklage der Verbraucherzentralen anschließen. Anlass ist die Öffnung des Klageregisters beim Bundesamt für Justiz. Die Verbraucherzentrale NRW will auf diesem Weg Rückzahlungen für eine umstrittene Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 durchsetzen.Im Kern geht es um die Frage, ob Amazon laufende Prime Verträge ohne wirksame Zustimmung der Nutzer verteuern durfte.Preiserhöhung ohne ZustimmungAmazon hatte die Preise für Prime Abonnements zum 15. September 2022 angehoben. Der monatliche Beitrag stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, bei jährlicher Zahlung von 69,00 Euro auf 89,90 Euro. Auch das Prime Student Abo wurde teurer.Hier erhöhte sich der Monatsbeitrag von 3,99 Euro auf 4,49 Euro und der Jahrespreis von 34,00 Euro auf 44,90 Euro. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW beruhte diese Anpassung auf einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Kundinnen und Kunden unangemessen benachteiligt.Zwei Gerichte haben diese Klausel bereits als unwirksam eingestuft. Die Sammelklage soll nun verbindlich klären, dass die Preiserhöhung für bestehende Verträge nicht rechtmäßig war. Erfasst sind ausschließlich Bestandsabos mit monatlicher oder jährlicher Zahlweise sowie die entsprechenden Studententarife. Neu abgeschlossene Verträge sind nicht Teil des Verfahrens.Klageregister jetzt geöffnetMit der Öffnung des Klageregisters beim Bundesamt für Justiz beginnt für Verbraucher der entscheidende Schritt. Wer sich dort einträgt, wahrt seine Ansprüche auf mögliche Rückerstattungen. Die Anmeldung ist kostenlos und notwendig, um im Erfolgsfall automatisch Geld zurückzuerhalten. Die Höhe der Erstattung hängt davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt wurde und welche Abrechnungsform gewählt war.Die Sammelklage selbst wurde beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Nach der mündlichen Verhandlung entscheidet das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung. Sollte die Klage Erfolg haben, folgt ein Umsetzungsverfahren, in dem Amazon zur Rückzahlung der zu viel erhobenen Beträge verpflichtet wird. Parallel läuft eine weitere Sammelklage gegen Amazon wegen zusätzlicher Werbung bei Prime Video. Dieses Verfahren ist rechtlich eigenständig und betrifft andere Sachverhalte.Der Beitrag Sammelklage gegen Amazon: Klageregister für Prime-Kunden geöffnet erschien zuerst auf ifun.de.