Presserat rügt „Kurier“ für Eastwood-„Interview“

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16.01.2026 12.00Online seit heute, 12.00 UhrDer Presserat rügt den „Kurier“ für ein Ende Mai des Vorjahres erschienenes „Interview“ mit Clint Eastwood, das in dieser Form nie stattgefunden hat.Die Autorin – die freie Journalistin Elisabeth Sereda – hatte es laut eigenen Angaben aus alten Aussagen des Hollywood-Stars zusammengesetzt. Allerdings wurde das nirgendwo kenntlich gemacht. Der Senat 3 des Presserats ortete einen „groben journalistischen Fehler“ und einen Verstoß gegen Punkt zwei des Ehrenkodex (Genauigkeit), wie heute bekanntgegeben wurde.Die Aufregung war groß, als Eastwood mitteilen ließ, dass das Interview im „Kurier“ mit ihm „frei erfunden“ gewesen sei. Es erschien anlässlich seines 95. Geburtstags in Form eines Frage-Antwort-Interviews.Dass dadurch der Anschein eines aktuellen Gesprächs erweckt wurde, zeigt nicht zuletzt, dass zahlreiche Medien wie die international tätige Nachrichtenagentur Reuters Zitate aus dem Interview übernahmen. Dadurch verbreiteten sich die Aussagen rasch. Eastwood meldete sich daraufhin zu Wort und gab an, in den Wochen zuvor keine Interviews geführt zu haben.Presserat: Publikum in die Irre geführtSereda meinte, dass es üblich sei, zu Anlässen wie Geburtstagen ein „Best-of von mehreren Interviews“ zu verwenden. Der Senat 3 des Presserats teilt die Ansicht nicht, dass es üblich sei, Aussagen aus mehreren Interviews zu einem neuen Interview zusammenzufügen: „Das Publikum wurde in die Irre geführt.“Sereda bestritt TäuschungsvorwurfDer „Kurier“ reagierte im Juni des Vorjahres mit einer Stellungnahme der Chefredaktion auf den Vorfall. So sei leider nicht klargestellt worden, dass es sich um kein aktuelles Interview handle. Das entspreche nicht den Qualitätsstandards der Tageszeitung, weshalb man nicht mehr mit Sereda zusammenarbeiten werde.Auch teilte Chefredakteur Martin Gebhart damals mit, dass man frühere Berichte der verantwortlichen Hollywood-Korrespondentin prüfen wolle. Sereda selbst bestritt, die Redaktion des „Kurier“ getäuscht zu haben.Fehlverhalten „Medium zuzurechnen“In der Verhandlung über den Fall hielt Gebhart fest, dass die Redaktion nicht damit habe rechnen können, dass die Aussagen für das Interview aus älteren Gesprächen stammen. Der Presserat stellte aber klar, dass das Fehlverhalten der freien Mitarbeiterin dem Medium zuzurechnen sei.„Andernfalls könnte ein Medium immer damit argumentieren, dass das Verschulden bei der (freien) Journalistin liege und nicht unmittelbar beim Medium. Selbst bei einem Gastkommentar muss das Medium für etwaige journalistische Fehler der Autorin oder des Autors einstehen“, hieß es.