Man kann nichts anerkennen, was es nicht gibt. Man kann einen Staat, den es nicht gibt, nicht völkerrechtlich anerkennen. Noch nicht einmal posthum. Dass es dennoch geschieht, ist verblüffend, um es höflich auszudrücken. Auch wenn es „modernere“ Deutungen gibt, die den Nachweis ihrer Berechtigung und Gültigkeit allerdings noch führen müssten, stehe ich fest zu jener bewährten Definition von „Staat“, die besagt, dass von einem Staat nur dann gesprochen werden kann, wenn auf einem klar umrissenes ||| ... weiterlesenDer Beitrag Freie Republik Wendland – von niemandem völkerrechtlich anerkannt erschien zuerst auf egon-w-kreutzer.de.