Verdacht des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der Körperverletzung am Rande einer Versammlung in Dresden

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Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 56-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – unter anderem wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der Körperverletzung erhoben. Am 21. November 2024 fand auf dem Rathausplatz in der Nähe des Dr.-Külz-Rings in Dresden eine Versammlung statt, in deren Rahmen vier Versammlungsteilnehmer auf zwei Fahnenmasten […]Der Beitrag Verdacht des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der Körperverletzung am Rande einer Versammlung in Dresden erschien zuerst auf Leipziger Zeitung.