Kein vorläufiger Stopp des Braunkohletagebaus in Nochten

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Der Braunkohletagebau in Nochten kann uneingeschränkt fortgeführt werden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat am 22. Dezember die Gründe zu seinem Beschluss vom 10. Dezember 2025 bekannt gegeben, mit dem der Antrag einer Nachbarin gegen die Inanspruchnahme eines ihr gehörenden Grundstücks für den Braunkohletagebau im Rahmen einer vorzeitigen Besitzeinweisung abgelehnt worden ist. Gegenstand des Verfahrens war ein […]Der Beitrag Kein vorläufiger Stopp des Braunkohletagebaus in Nochten erschien zuerst auf Leipziger Zeitung.