Bei “Stern” in Ordnung: 11.250 Euro Strafe für AfD-Politiker Bystron wegen Melnyk-Satire

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Ein neues Urteil aus Bayern sorgt für Empörung: Der AfD-Außenpolitiker Petr Bystron wurde zu 11.250 Euro Strafe verurteilt, weil er ein satirisches Meme über den ukrainischen Ex-Botschafter Andrij Melnyk veröffentlicht hatte. Das Gericht sah darin eine „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Während linksliberale Medien mit Hitlervergleichen gegen Donald Trump ungestraft provozieren dürfen, wird bei einem AfD-Politiker Satire plötzlich zum Straftatbestand.Der Hintergrund: Am 12. Juli 2022 wurde Andrij Melnyk aus Deutschland abberufen. Zuvor hatte der Diplomat in einem Interview mit Tilo Jung den ukrainischen Faschistenführer Stepan Bandera verharmlost – einen Nazi-Kollaborateur, der für Massaker an Polen und Juden mitverantwortlich war. Melnyk erklärte wörtlich, Bandera sei „kein Massenmörder“, was international – besonders in Polen und Israel – scharfe Kritik auslöste.Melnyk war während seiner Amtszeit (2015–2022) auch durch wiederholte Beleidigungen deutscher Politiker aufgefallen. Kanzler Olaf Scholz bezeichnete er als „beleidigte Leberwurst“. Dennoch wurde er in Berlin hofiert, bis der Druck schließlich zu groß wurde. Seine Abberufung erfolgte offiziell aus „personellen Gründen“, faktisch jedoch wegen diplomatischer Untragbarkeit.Satire als Straftat: Gericht sieht Hitlergrüße, wo keine sindAn jenem Tag teilte Bystron auf Social Media ein satirisches Meme mit der Überschrift „Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!“. Darauf waren mehrere Spitzenpolitiker zu sehen, die Melnyk symbolisch zuwinken. Das Bild spielte augenzwinkernd auf die auffällige Nähe deutscher Entscheidungsträger zu Melnyk an – und auf die Doppelmoral einer Politik, die einem Bandera-Verehrer bis zuletzt den roten Teppich ausrollte.Doch die Staatsanwaltschaft München erkannte in den ausgestreckten Armen angeblich „Hitlergrüße“. Das Gericht folgte dieser abenteuerlichen Interpretation – und verhängte 90 Tagessätze à 125 Euro, also insgesamt 11.250 Euro Geldstrafe.Bystron reagierte mit scharfer Kritik: „Wir haben umgehend Revision eingelegt. Die Justiz darf sich nicht für parteipolitische Spielchen missbrauchen lassen, um die AfD zu diskreditieren.“Ermittlungen erst im EU-WahlkampfBesonders pikant: Das Meme war zwei Jahre lang online, ohne dass irgendjemand Anstoß nahm. Erst im EU-Wahlkampf 2024, als Bystron als außenpolitischer Kopf der AfD zunehmend im Rampenlicht stand, begannen plötzlich Ermittlungen. Der Zeitpunkt legt nahe, dass das Verfahren politisch motiviert war – ein weiterer Baustein in einer Reihe juristischer Attacken gegen die Opposition.Doppelte Standards: Stern darf Hitlergruß, AfD nichtDer Vergleich mit den Medien drängt sich auf: Das Magazin Stern zeigte schon 2017 Donald Trump mit Hitlergruß und der Schlagzeile „Sein Kampf“. Kein Staatsanwalt ermittelte, kein Gericht wurde aktiv. Damals galt die Darstellung als „zulässige politische Satire“.Doch während der Stern für Hitlervergleiche mit einem gewählten US-Präsidenten gefeiert wird, wird ein Abgeordneter bestraft, der in satirischer Form auf Nazi-Verharmlosung in der Ukraine hinweist. Zweierlei Maß – einmal mehr gegen die AfD.Wenn Winken strafbar wirdBystron ist kein Unbekannter für absurde Vorwürfe. Schon 2022 wurde ihm nach einer Corona-Demonstration ein Hitlergruß unterstellt – weil er in die Menge winkte. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem er der Staatsanwaltschaft ein Foto von Angela Merkel beim Winken vorlegte.Das Fazit aus diesen Episoden ist bitter: Wenn Merkel winkt, ist es höflich. Wenn Bystron winkt, ist es strafbar. Und wenn er Merkel beim Winken zeigt – wieder strafbar.Rechtsstaat im StresstestDas Urteil aus München ist mehr als ein Angriff auf einen einzelnen Politiker. Es ist ein Symptom einer Justiz, die längst politisch urteilt. Der Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes scheint für oppositionelle Stimmen außer Kraft gesetzt.Während linksliberale Medien ungestraft Nazi-Vergleiche bemühen, werden AfD-Politiker wegen Satire kriminalisiert. Bystrons Verfahren ist daher nicht nur eine juristische, sondern eine grundsätzliche Frage des Rechtsstaats: Gilt Meinungsfreiheit in Deutschland noch für alle – oder nur für jene, die das richtige Parteibuch haben?Bystron hat Revision eingelegt. Sein Fall wird zeigen, ob das Gericht in zweiter Instanz Recht spricht – oder weiter Politik macht.