06.10.2025 09.53Online seit heute, 9.53 UhrVerletzungen der Schulpflicht können künftig mit höheren Strafen geahndet werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) heute in Begutachtung geschickt hat. Konkret soll die Strafdrohung am 1. September 2026 von 110 bis 440 Euro auf 150 bis 1.000 Euro steigen.Enthalten ist die Gesetzesbestimmung in jenen Regeln, die unter anderem auch die verpflichtende Suspendierungsbegleitung sowie die verpflichtenden Perspektivengespräche für potenzielle Schulabbrecher festlegen.Dort können Eltern, die die Teilnahme an diesen Maßnahmen verweigern, im Extremfall mit Geldstrafen von 150 bis 1.000 Euro belegt werden. Die Höhe der Strafe für Schulpflichtverletzungen soll nun mit diesen Geldbußen „harmonisiert“ werden, so die Erläuterungen zum Entwurf.Unverändert bleiben soll dagegen das Prozedere bei Schulpflichtverletzungen. Zunächst sollen Klassenlehrer bzw. Klassenvorstand über Verwarnungen oder Vereinbarungen mit dem Schüler sowie dessen Erziehungsberechtigten versuchen, das Schwänzen hintanzuhalten. Wenn nötig, sind auch Schülerberater sowie Schulpsychologie bzw. Schulsozialarbeiterinnen einzubinden.Nutzt das alles nichts oder überschreitet die Schulpflichtverletzung drei Tage, dann sind die Verstöße bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Diese muss dann das Verfahren abwickeln und die Strafe verhängen. Gleich bleibt außerdem die Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen, falls die verhängte Buße uneinbringlich ist.