Zwei Mitglieder der Lübecker Bürgerschaft hatten dem Bürgermeister vorgeworfen, nicht rechtskonform zu arbeiten, als er ihnen ihre Anträge auf Einsicht in die Akten von Personalverfahren verwehrt hatte. Die Mitglieder der Bürgerschaft hatten sich daraufhin an die Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein gewandt, um das Verhalten des Bürgermeisters auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.