Bei Blockade anderer EU-Staaten: Deutschland kann für Asylverfahren zuständig werden

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Deutschland kann nach Ablauf einer Frist für Asylverfahren zuständig werden, weil der eigentlich verantwortliche Staat die Aufnahme Schutzsuchender verweigert. Dies stellte der EuGH in Luxemburg in einem Urteil klar. [mehr]