Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg hat die Rechte von Autofahrern gegenüber Parkplatzbetreibern gestärkt, die horrende Vertragsstrafen wegen angeblicher Vertragsverstöße erheben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Parkplatzbewirtschafters Wemolo GmbH sahen vor, dass Autofahrer bei verspäteter oder unterlassener Zahlung der Parkgebühr eine pauschale Vertragsstrafe zahlen müssen. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale Bremen und erhielt Recht. Das OLG stellte […]