18.03.2026 11.19Online seit heute, 11.19 UhrDas „Electronic Monitoring“, also die elektronische Gefährderüberwachung, ist für die Gewaltschutzzentren nur unter klaren Voraussetzungen umsetzbar, wie in einer Aussendung heute betont worden ist.Die Opferschutzeinrichtungen stehen dem Instrument grundsätzlich offen gegenüber, betonen jedoch die „Notwendigkeit einer sachlichen und differenzierten Auseinandersetzung mit dessen hoher Komplexität“.„Electronic Monitoring kann nur als Teil eines umfassenden Schutzsystems wirken. Entscheidend ist die enge Zusammenarbeit von allen beteiligten Stellen – von Polizei über Justiz bis zu Opferschutz- und Tätereinrichtungen. Vor der Einführung eines elektronischen Überwachungssystems braucht es einen ausführlichen interdisziplinären Diskurs über Möglichkeiten und Grenzen dieser Schutzmaßnahme“, sagte Karin Gölly, Bundesverbandsvorsitzende der Gewaltschutzzentren.Ein Einsatz komme aus fachlicher Sicht ausschließlich in Hochrisikofällen in Betracht, in denen schwere Gewalt drohe, und nicht automatisch nach Betretungs- und Annäherungsverboten, wurde vonseiten der Gewaltschutzzentren betont.„Electronic Monitoring“ sollte dabei nicht nur bei häuslicher Gewalt, sondern auch bei Stalking zur Anwendung kommen. Für die Anordnung brauche es einen richterlichen Beschluss, und keinesfalls dürfe „Electronic Monitoring“ die Verhängung von Untersuchungshaft ersetzen, die das wirksamste Instrument zum Schutz von Betroffenen bleibt.Der Einsatz sollte nur mit Zustimmung der gefährdeten Person möglich sein, die auch durch Opferschutzeinrichtungen aufgeklärt und begleitet werde. Aber, so betonten die Gewaltschutzzentren, es bestünden derzeit noch zahlreiche ungeklärte rechtliche und praktische Fragen, etwa zur konkreten Umsetzung, zum Datenschutz, zur Vermeidung von Fehlalarmen, zur Befristung der Maßnahme und zur Gefahr einer Scheinsicherheit. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.