21.03.2026 09.38Online seit heute, 9.38 UhrIn Italien hat eine Mutter vor Gericht durchgesetzt, dass ihr 31-jähriger Sohn aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss. Das zuständige Gericht in der norditalienischen Stadt Ravenna entschied zudem, dass keine Unterhaltspflicht mehr besteht.Nach dem Gerichtsurteil muss der Mann die Wohnung bis Ende Juni verlassen und rund 3.000 Euro an Verfahrenskosten zahlen. Der Sohn hatte zuvor mit seiner Mutter in deren Eigentumswohnung gelebt.Die Frau hatte das Gericht angerufen, weil das Zusammenleben nach ihren Angaben unzumutbar geworden war. Demnach habe der Sohn weder zu den Haushaltskosten beigetragen noch grundlegende Regeln des Zusammenlebens eingehalten.Zum Zeitpunkt der Klage verfügte der Mann über eine unbefristete Anstellung als Kellner mit einem monatlichen Nettoeinkommen von rund 1.400 Euro. Während des laufenden Verfahrens kündigte er jedoch seinen Job.Das Gericht sah darin keinen Grund, die Unterhaltspflicht wieder aufleben zu lassen. Mit 31 Jahren sei grundsätzlich von einer eigenständigen Lebensführung und voller Erwerbsfähigkeit auszugehen. Der Mann müsse sich daher eigenständig um Arbeit bemühen.Auch ein Anspruch auf weiteres Zusammenleben in der Wohnung der Mutter bestehe nicht mehr, hieß es in der Entscheidung. Grundsätzlich hätten Eltern das Recht, von volljährigen Kindern zu verlangen, die Familienwohnung zu verlassen, sofern ihnen dafür eine angemessene Frist eingeräumt werde.