23.03.2026 11.41Online seit heute, 11.41 UhrDer deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat heute eine Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Autoproduzenten BMW und Mercedes abgewiesen.Drei Geschäftsführer der Umweltorganisation wollten erreichen, dass BMW und Mercedes ab 2030 keine Verbrenner mehr verkaufen dürfen, da sie sonst die Menge an klimaschädlichem Treibhausgas überschreiten würden. Der BGH in Karlsruhe urteilte jedoch, dass einzelnen Unternehmen kein CO2-Budget zugewiesen sei.Die Kläger hatten sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 berufen. In dem Klimabeschluss hatten die Verfassungsrichter verlangt, dass der Gesetzgeber auch nach 2030 konkrete Minderungsziele für den Ausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 festlegen müsse.Die Vorinstanzen hatten die Klage bereits abgewiesen. Der BGH hatte am 2. März in Karlsruhe über die Revision verhandelt. Schon da zeichnete sich ab, dass die Klage auch am BGH keinen Erfolg haben würde, weil das Gesetz Autoherstellern keine konkrete CO2-Menge zuweist und die Gerichte diese nicht selbst festlegen könnten. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.