Weg an die Börse soll für Unternehmen einfacher werden

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17.03.2026 19.52Online seit heute, 19.52 UhrFür Unternehmen soll ein Börsengang künftig leichter und schneller möglich werden. Um an der Börse zugelassen zu werden, muss eine Aktiengesellschaft (AG) bald nur noch ein Jahr etabliert sein und nur noch einen Jahresabschluss veröffentlichen.Bisher waren es drei Jahre und drei Abschlüsse. Damit soll vor allem jungen Firmen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden.Die Erleichterung ist Teil des „Listing Act“, der heute den Finanzausschuss passiert hat. Die Novelle setzt EU-Recht in nationales Recht um, geändert werden müssen dafür das Börsegesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Referenzwerte-Vollzugsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz, wie aus der Parlamentskorrespondenz hervorgeht.Im Zuge der Neuerungen wird außerdem der Schwellenwert für ein Wertpapierprospekt auf ein Emissionsvolumen von zwölf Millionen Euro angehoben, bisher musste bereits ab fünf Millionen ein Prospekt veröffentlicht werden.Weiters gibt es die Option für ein vereinfachtes Prospekt für Emissionsvolumen zwischen zwei und zwölf Millionen Euro. Der Mindeststreubesitz, die Quote, wie viele Aktien bei einem Börsengang frei verkauft und gekauft werden können, sinkt von 25 auf zehn Prozent. Bei Eigengeschäften von Führungskräften wird die Schwelle für die Meldepflicht von 5.000 Euro auf 20.000 Euro pro Kalenderjahr angehoben.