17.03.2026 14.16Online seit heute, 14.16 UhrDer Prozess wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung der Geheimhaltungspflicht gegen den ehemaligen Spitzenbeamten Johannes Peterlik im Außenministerium hat heute am Wiener Landesgericht begonnen. Peterlik bekannte sich nicht schuldig und wies alle Vorwürfe der Anklage rundweg zurück, die Verteidigung deutete ihrerseits Fehler der Staatsanwaltschaft an.Als Generalsekretär im Außenministerium der von der FPÖ nominierten Karin Kneissl soll er ohne Erfordernis einen als „geheim“ klassifizierten Bericht zum Giftanschlag auf den russischen Doppelagenten Sergej Skripal im britischen Salisbury angefordert und dem ehemaligen Verfassungsschützer Egisto Ott zugänglich gemacht haben.„Selbstverständlich“ habe er in seiner Funktion das Recht und die Pflicht gehabt, in die Berichte Einschau zu nehmen, betonte der Angeklagte, der zudem darauf verwies, er habe auch zu anderen Themen Geheimdienstberichte gelesen.Staatsanwaltschaft widerspricht„Diese Dokumente sind so brisant, dass wir als Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren Monate darauf warten mussten, um eine geschwärzte Version zu bekommen“, hatte zuvor Staatsanwältin Veronika Standfest klargestellt. In sechs Teilberichten habe die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) den Giftanschlag aufgearbeitet.Peterlik habe diese sechs – nicht nur einen, wie er behauptet – über seine Sekretärin angefordert, obwohl er dazu keine Berechtigung und es kein dienstliches Erfordernis gehabt habe, diese einzusehen, so Standfest. Die Dokumente seien so technisch, dass ein Jurist wie Peterlik damit nichts anfangen könne. Das, so die Anklage, sei ein weiteres Indiz, dass der wahre Grund ein „privates Anliegen“ gewesen sei.Anklage: Kurz darauf an Ott weitergegebenNur zwei Tage später habe Peterlik die streng geheim klassifizierten Unterlagen dem Bediensteten des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, zugänglich gemacht.Ott habe sie „an seiner Wohnadresse abfotografiert“, sagte die Staatsanwältin. Die Staatsanwältin verwies auf den „regen Informationsaustisch“ zwischen Ott und Peterlik, den diese über den Messengerdienst Signal geführt hätten.Peterlik: Ott zufällig kennengelerntNach seiner Beziehung Ott gefragt, meinte Peterlik, er habe ihn „zufällig“ in einem Lokal kennengelernt, nachdem sich dieser zu ihm und seiner Frau (Peterliks Frau arbeitete im BVT) gesetzt habe.Über die Fotos der Dokumente oder den Bericht der „Financial Times“ habe er mit Ott aber nie gesprochen. Im Akt befindet sich eine eidesstattliche Erklärung Otts, wonach dieser die Dokumente nicht von Peterlik erhalten habe, sondern sie ihm zugespielt worden seien.Am Nachmittag war Ott – der selbst derzeit wegen Spionageverdachts vor Gericht steht – als Zeuge geladen. Er wiederholte seine in der eidesstattlichen Erklärung abgegebene Darstellung.Verteidigung sieht „lückenhafte Anklage“Staatsanwältin Standfest unterstrich die Relevanz der Causa Peterlik. Die Weitergabe von Geheimdienstberichten sei „nicht nur ein Imageschaden, es schädigt die internationalen Beziehungen“.Ein ganz anderes Bild zeichneten naturgemäß Peterliks Anwälte. Eine „äußerst lückenhafte und an den Haaren herbeigezogene Anklage“ und Ermittlungsfehler sah Verteidiger Michael Mössler unter Verweis darauf, Dokumente im Außenministerium würden anders gelocht als auf den Fotos von Ott zu sehen.