Mit Wohnungslüftungssystemen Heizenergie sparen und Raumluftqualität verbessern

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Die Bundesregierung ist verpflichtet, die novellierte EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2024/1275 (EPBD) bis Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dazu gehört unter anderem, Mindestanforderungen für die Raumklimaqualität in den Bereichen thermischer Komfort und Raumluftqualität (IAQ) festzulegen.