UN-Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft getreten

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28.09.2025 02.46Online seit heute, 2.46 UhrKnapp zehn Jahre nach dem Wiener Atomabkommen mit dem Iran sind in der Nacht alle eingefrorenen UN-Sanktionen gegen Teheran wieder in Kraft treten. Nach dem sogenannten Snapback-Mechanismus aus dem historischen Vertrag gelten die alten Regeln planmäßig seit 2.01 Uhr früh (MESZ) erneut. Nun greifen unter anderem wieder Strafmaßnahmen wie ein Waffenembargo, ein Verbot von Urananreicherung und ein weltweites Einfrieren von Vermögenswerten.Deutschland, Großbritannien und Frankreich (E3) hatten als Vertragsstaaten des Wiener Atomabkommens mit dem Iran aus dem Jahr 2015 vor einem Monat den Mechanismus zur Wiedereinführung der Sanktionen in Gang gesetzt. Teheran verstößt ihrer Ansicht nach grundlegend gegen die Vereinbarungen. Als Beispiel wird etwa die Anreicherung von Uran genannt, die weit über die Werte hinausgeht, die für zivile Zwecke nötig sind.Erhoffte Lockerungen durch das Abkommen und ein wirtschaftlicher Aufschwung blieben so aus. Seitdem hatte Teheran seine Pflichten gemäß dem Abkommen zusehends missachtet. Seit Jahren bereits wird es faktisch nicht mehr umgesetzt. In den letzten Monaten hatte es keine diplomatische Lösung gegeben – Berlin, London und Paris betonen aber, dass sie weiter für Verhandlungen bereit sind. Die USA hatten das Wiener Abkommen bereits 2018 in der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump verlassen. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.