Schleswig-Holstein erkennt zwei islamische Feiertage offiziell an. Muslime können sich zu Beginn von Ramadan und Opferfest freinehmen – Schüler ohne Nachteile, Beschäftigte gegen Urlaubstag. Eine ähnliche Regelung existiert bereits für den Buß- und Bettag.Dieser Beitrag Schleswig-Holstein Muslime erhalten Rechtsanspruch auf Freistellung an religiösen Festen wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.