Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland eine weitgehend unbemerkt in Kraft getretene Neuregelung des Wehrpflichtgesetzes. Im Rahmen des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes müssen männliche Personen ab Vollendung des 17. Lebensjahres bis zum Alter von 45 Jahren künftig eine Genehmigung des zuständigen Bundeswehr-Karrierecenters einholen, wenn sie die Bundesrepublik länger als drei Monate verlassen wollen. Das gilt auch […]