04.04.2026 07.25Online seit heute, 7.25 UhrSeit heute dürfen in der EU keine Online-Inhalte mehr auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern bzw. die Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke („Grooming“) gescannt werden („Chatkontrolle“).Eine entsprechende Ausnahmeregelung der Datenschutzregeln läuft aus, nachdem sich EU-Parlament und EU-Mitgliedsstaaten nicht auf eine Verlängerung geeinigt haben. Laut Innenministerium sind 2025 über diesen Weg 21.830 Verdachtsmeldungen beim Bundeskriminalamt eingegangen. Dazu, wie viele dieser Verdachtsmeldungen zu einer Anzeige geführt haben, liegen laut dem Ministerium keine Statistiken vor.Die „Chatkontrolle“ sowie Bemühungen, diese für die Anbieter verpflichtend zu machen, sorgte in den vergangenen Jahren immer wieder für viel Kritik. Filter, die Chats auf entsprechende Inhalte prüfen, seien nicht mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vereinbar, so Thomas Lohninger, Vorstand der Datenschutzorganisation epicenter.works gegenüber der APA. Die Filter müssten vor oder nach der Verschlüsselung ansetzten. Die Vertraulichkeit von Kommunikation sei somit technisch nicht mehr gewährleistet.Über eine mögliche dauerhafte Lösung wird weiterhin zwischen EU-Kommission, Parlament und Mitgliedsstaaten verhandelt. Lohninger hofft hier, dass Österreich auf dem EU-Parkett bei seiner Ablehnung bleibt. Eine „politische Verantwortung“ sieht er auch beim zuständigen EU-Kommissar, dem österreichischen ÖVP-Politiker und Ex-Finanzminister Magnus Brunner.