Mit dem heutigen Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts hat die AfD einen grandiosen Etappensieg über den Verfassungsschutz und den hinter ihm stehenden Linkstaat errungen. In einer Eilentscheidung stellte das Gericht fest, dass der Bundesverfassungsschutz die Partei bis zum Abschluss des anhängigen Hauptsacheverfahrens nicht als „gesichert rechtsextremistische“ Bestrebung einstufen und behandeln darf und auch die öffentliche Bekanntgabe […]