Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vom Donnerstag, die es dem Verfassungsschutz verbietet, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zu bezeichnen, markiert nach nahezu einhelliger Ansicht auch das offizielle Ende eines AfD-Verbotsverfahrens, von dem man ohnehin immer wusste, dass es im Grunde aussichtslos ist. Denn die 55-seitige, ungewöhnlich ausführliche Urteilsbegründung der Kölner Richter zerlegt das „Gutachten“ […]