Eigentlich hatte Sachsens Staatsregierung vom Landesverfassungsgericht 2024 ein klares Stopp-Signal bekommen, dass der Entwurf zum neuen Polizeigesetz mit der Verfassung nicht vereinbar war. Am Dienstag, dem 24. Februar, genehmigte nun das sächsische Regierungskabinett den überarbeiteten Entwurf. Doch statt die kritisierten Zumutungen herauszunehmen, scheint der Entwurf noch mehr Kompetenzen ins Polizeirecht zu schieben, die von der […]Der Beitrag CCC zum Entwurf des sächsischen Polizeigesetzes: Das ist eine „Blaupause für den Überwachungsstaat“ erschien zuerst auf Leipziger Zeitung.